Der NUTZUNGS- UND INFRASTRUKTURRICHTPLAN (NIRP) für den Flugplatz Interlaken ist kürzlich VON DEN GEMEINDEN Bönigen, Matten und Wilderswil UNTERZEICHNET worden. Damit er als behördenverbindliches Lenkungsinstrument rechtskräftig wird, muss er jetzt noch durch den Kanton genehmigt werden.
Die Inkraftsetzung des Richtplans bedeutet, DASS KÜNFTIG AUF EINEN ZIVILEN FLUGBETRIEB VERZICHTET WIRD, dies vor allem aufgrund wirtschaftlicher Ueberlegungen. Der Verein gegen Fluglärm und -emissionen VgFE steht damit kurz vor der Erreichung seines hartnäckig verfolgten Vereinsziels.
Der FLUGPLATZ INTERLAKEN SOLL ZU EINER "MODERNEN ALLMEND" WERDEN, die weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird, auf der aber auch Grossanlässe, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten möglich sind.
(Die wichtigsten Teile dieser Meldung sind dem Berner Oberländer vom 24.10.07, Seite 23, entnommen.)