Einem Artikel über das GREENFIELD-FESTIVAL 2006 im "Berner Oberländer" vom 30.03.06 (Seite 25) ist unter dem Titel "Weniger lang, weniger laut" u.a. zu entnehmen, dass die Lautstärke auf 100 dB beschränkt wird. "Weniger laut" kann hier nur heissen "WENIGER LAUT ALS ILLEGAL". Mehr als 100 dB wäre nämlich ungesetzlich. Die Schall- und Laserverordnung begrenzt die Lautstärke bei Konzerten auf 93 dB. Die zuständige Behörde (für Greenfield ist das der Regierungsstatthalter) kann diesen Grenzwert bis auf höchstens 100 dB erhöhen, was im Falle von Greenfield 2006 geschehen ist.